BILDUNGDS- UND BERUFSBERATUNG IN DEUTSCHLAND
Bis 1998 lag die Berufsberatung in Deutschland fest in der Hand des Arbeitsamtes (heute: Agentur für Arbeit). Bildungsberatung wurde überwiegend an Schulen, Hochschulen oder entsprechenden Beratungsstellen wie der ZVS (zentrale Vergabestelle für Studienplätze), aber auch dem Arbeitsamt angeboten.
Seit 1998 hat die Agentur für Arbeit ihr Monopol abgegeben. Es existiert bislang kein
Schutz dieser Berufsbezeichnung. Jede Institutionen oder Einzelpersonen darf sich „Bildungs-und Berufsberater“ nennen. Leider gibt es bis heute keine bundeseinheitliche Regelung oder eindeutige Vorschriften, die das Berufsbild bzw. die entsprechende Ausbildung definieren. Folgende Qualifizierungs- oder Zertifizierungsangebote können in Deutschland unterschieden werden:
1. Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung (dvb) e.V
Der dvb setzt sich seit seiner Gründung 1956 für die Förderung und Weiterentwicklung
von professioneller Bildungs- und Berufsberatung ein. Er ist für Berufsberaterinnen
und Berufsberater ein Verbund zur Vertretung ihrer fachlichen Interessen und der Weiterentwicklung ihrer Profession. Das grundsätzliche Ziel des Verbandes ist die Förderung von Bildungs- und Berufsberatung. Zusätzlich hat der dvb das sogenannte dvb- Berufsberatungsregister initiiert. Hier finden sich Fachleute für Berufliche Beratung, die sich nationalen und internationalen Qualitätsnormen verpflichtet haben.
Um in dieses Register aufgenommen zu werden müssen Berufsberater bestimmte
Standards erfüllen, damit die Beratungsqualität gesichert werden kann. Hierzu gehören
ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium bzw. eine beraterische
Ausbildung von mindestens 12 Monaten Dauer. Hinzu kommen mindestens 12 Monate
Praxiserfahrung. Zudem wird die Einhaltung der "Ethischen Standards" der Internationalen Vereinigung für Schule- und Berufsberatung sowie der "Qualitätsstandards für beruflichen Beratung" des Deutschen Verbandes für Berufsberatung e. V. gefordert. Um dauerhaft registriert zu sein müssen regelmäßige Fortbildung sowie Supervision nachgewiesen werden.
Klienten können in diesem Register einen Berater finden, der ihren individuellen Ansprüchen gerecht werden kann (Beratungsschwerpunkt, Standort,...) und die Standards des Verbandes erfüllt.
www.dvb-fachverband.de
www.bbregister.de
2. Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb)
Das Nationale Forum Beratung ist aus einer Initiative der Nationalen Agentur beim
Bundesinstitut für Berufsbildung hervorgegangen. Das Forum ist ein unabhängiges
Netzwerk, in dem alle mit Beratung befassten Institutionen mitarbeiten können.
Das nfb befasst sich mit der Beratung von Individuen in den Bereichen Bildung, Beruf
und Beschäftigung. Das Forum versteht sich als eine Plattform aller Akteure in diesem
Handlungsfeld für einen Institutionen übergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch, für die Erörterung gemeinsamer Belange und Vorhaben und für die Verfolgung gemeinsamer Ziele. Allgemeines Ziel des Nationalen Forums Beratung ist es, Institutionen übergreifend die fachgerechte Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung in Deutschland zu fördern. Impulse für die (Weiter-)Entwicklung eines auf den Klienten angepassten Angebots zu geben und Leitlinien für Qualität und Qualitätssicherung zu entwerfen und für deren Anerkennung und Einhaltung zu werben.
Das Forum will mit seinen Aktivitäten zur Professionalisierung dieses Bereichs in
Deutschland beitragen. Es orientiert sich dabei an dem in der Europäischen Union erarbeiteten Beratungsbegriff und berücksichtigt international akzeptierte ethische
Standards und Kompetenzen für Beratung. Das nfb beabsichtigt die Rolle der Bildungs- und Berufsberatung bei der Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie bei der Entwicklung der Personalressourcen in der Gesellschaft zu verdeutlichen.
www.na-bibb.de
3. Berufsgenossenschaftliches Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG)
sundheit Das BGAG bietet ab September 2006 eine Ausbildung zum „Vermittlungscoach“ an. Diese Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse für die Arbeitsvermittlung. Sie richtet sich z.B. an selbständige Arbeitsvermittler, Bildungsträger und Unternehmen. Ein „Vermittlungscoach“ betreut im Auftrag von ARGEN oder Bildungsträgern insbesondere Langzeitarbeitslose auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Er unterstützt
Arbeitsuchende kontinuierlich bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, trainiert
sie für Vorstellungsgespräche und fördert ihre Motivation bei der Stellensuche. Zusätzlich kann der „Vermittlungscoach“ in der privaten Vermittlung von Arbeitsuchenden, im Bereich Outplacement, bei der Gestaltung des Altersüberganges oder in der Berufsund Karriereberatung tätig werden. Absolventen der Ausbildung erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitsvermittlung, schließen mit einem anerkannten IHK-Zertifikat ab und werden von ARGEN, Bildungseinrichtungen
und Arbeitsuchenden als seriöse und qualifizierte Ansprechpartner
wahrgenommen. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und ist modular aufgebaut.
www.hvbg.de/d/bgag/seminar/vcoach
www.vermittlungscoach.de
4. Fach- /Hochschulangebote
Auch Fach- und Hochschulen erkennen zunehmend das Problem der mangelhaften
Qualifikation von Berufsberatern. Neben den drei von der BA geschaffenen Hochschulausbildungen* werden an vielen deutschen Hochschulen neue Seminare und Moduleinheiten geschaffen, die als Ergänzungs- oder Zusatzbaustein verschiedenster Studiengänge angeboten werden. Eine BA-unabhängige Qualifizierung zum Arbeitsberater/ Berufsberater/ Bildungs-, Studienberater/ Job-Coach o.ä. an Hoch- und Fachhochschulen gibt es bislang nicht.
* (Weitere Informationen unter: Bernd-Joachim Ertelt, Akademische Ausbildungsgänge
für Berufsberatung in Deutschland mehr...)
Bernd-Joachim Ertelt (2005). Berufsberatung und beraterische Kompetenzen in europäischer Dimension. Überarbeitetes Manuskript des Vortrags im Rahmen der Ringvorlesung am 13. April 2005, Universität Dresden
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Bernd-Joachim Ertelt, Akademische Ausbildungsgänge für Berufsberatung in Deutschland mehr...
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